Einigkeit und Recht und Freiheit

Vor 60 Jahren wird das Deutschlandlied zur Nationalhymne der

Bundesrepublik Deutschland erklärt

Für die Gründungsväter der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland ist eine Nationalhymne zunächst noch kein Thema. Erst nach Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 wird das Fehlen einer Bundeshymne bedauert. Bundespräsident Theodor Heuss schlug zur  Jahreswende 1950/51 den Text „Hymne an Deutschland – Land des Glaubens, deutsches Land, Land der Väter und der Erben“ von Rudolf Alexander vor, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Im April 1952 ergriff Bundeskanzler Konrad Adenauer die Initiative. Er schrieb an Heuss, das Deutschlandlied zur Nationalhymne zu erheben. Vor sechzig Jahren erklärte Heuss schließlich das „Lied der Deutschen“ von Hoffmann von Fallersleben zur offiziellen Hymne. Bei feierlichen Anlässen kann die dritte Strophe gesungen werden.

 Getextet auf Helgoland

Entstanden ist der Text am 26. August 1841 auf der damals britischen Insel Helgoland. Hierhin hatte sich der Professor der deutschen Sprache August Heinrich Hoffmann (2.4.1798-19.1.1874) in den Semesterferien zurück gezogen. Als Dichter nannte er sich nach seinem Geburtsort bei Braunschweig „von Fallersleben“. Bekannte Volkslieder, wie „Alle Vögel sind schon da“, „Kuckuck, Kuckuck ruft´s aus dem Wald“ oder „Morgen kommt der Weihnachtsmann“ stammen aus seiner Feder.

Komponist: Joseph Haydn (1732-1809)
Textdichter: August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874)

 

 

Die Melodie des Deutschlandliedes stammt von Joseph Haydn. Es wird erstmals offiziell am 9. August 1890 bei einem Staatsakt gespielt und gesungen. Anlass ist die feierliche Hissung der Flagge des Deutschen Reiches auf Helgoland. Die Insel, seit 1870 im englischen Besitz, kommt im Austausch gegen Sansibar wieder zu Deutschland.

Reichspräsident Friedrich Ebert erklärt am Verfassungstag, dem 11. August 1922, das Lied zur Nationalhymne. Zur Zeit des Nationalsozialismus wird nur die erste Strophe gesungen. Das Ende des Dritten Reiches im Mai 1945 bedeutet auch das Ende des Deutschlandliedes als Nationalhymne, es wird verboten.

Entscheidung nach der Wiedervereinigung

Nach der Wiedervereinigung stellte sich die Frage der Nationalhymne neu. Wieder kommt es zu einem Briefwechsel zwischen dem Bundespräsidenten und dem Bundeskanzler. Am 19. August 1991 schreibt Richard von Weizsäcker: „Die 3. Strophe des Hoffmann-Haydnschen Liedes hat sich als Symbol bewährt. Sie wird im In- und Ausland gespielt, gesungen und geachtet. Sie bringt die Werte verbindlich zum Ausdruck, denen wir uns als Deutsche, als Europäer und als Teil der Völkergemeinschaft verpflichtet fühlen. Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk“.

Der Bundeskanzler antwortet am 23. August 1991: Sehr geehrter Herr Bundespräsident, „Einigkeit und Recht und Freiheit“ – mit diesem Dreiklang gelang es uns,  nach 1949 die erfolgreichste rechtsstaatliche Demokratie unserer Geschichte zu gestalten und den Wunsch nach nationaler Einheit wach zu halten. Der Wunsch aller Deutschen, die Einheit ihres Vaterlandes in Freiheit zu vollenden, kam im Deutschlandlied besonders eindringlich zum Ausdruck. Heute, nach der Wiedervereinigung Deutschlands, verpflichtet uns auch das Deutschlandlied, für die Menschen in den neuen Bundesländern eine rechtsstaatliche Ordnung zu verwirklichen.

Der Wille der Deutschen zur Einheit in freier Selbstbestimmung ist die zentrale Aussage der 3. Strophe des Deutschlandlieds. Deshalb stimme ich Ihnen namens der Bundesregierung zu, dass sie die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist.“

Peter E. Uhde

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