Deutschland seit 40 Jahren Mitglied der Vereinten Nationen

Von Peter E. Uhde

Seit dem 18. September 1973 ist die Bundesrepublik Deutschland Mitglied in den Vereinten Nationen (United Nations – UN). Der Weg bis zur Aufnahme in das Weltforum war nicht einfach. Aufgrund einer „Feindstaatenklausel“ war den Staaten, die im 2. Weltkrieg gegen die Alliierten gekämpft hatten, die Mitgliedschaft verwehrt. Inzwischen gehört Deutschland geachtet und anerkannt der „Weltfamilie“ an.

Hoffnung auf eine neue Friedensorganisation

Am 26. Juni 1945 wurde in San Francisco die Charta (Satzung) der UN und das Statut des Internationalen Gerichtshofes von 50  Staaten unterzeichnet.. Polen kam später als 51. Mitglied hinzu, da die Sowjetunion dessen nationale Souveränität bestritten hatte. Mit der Ratifizierung durch alle Gründerstaaten trat die Charta dann im Oktober in Kraft. Erster Generalsekretär wurde der Norweger Trygve Halvan Lie.  Die bis dahin noch formell existierende Organisation des Völkerbundes, dem 1920 gegründeten  "Vorläufer“ der UN, löste sich 1946 auf.

Die Bundesrepublik Deutschland engagierte sich seit Anfang der fünfziger Jahre in verschiedenen Sonderorganisationen der UN. Schon 1952 wurde eine ständige Beobachtermission bei den UN in New York eingerichtet. Im Deutschlandvertrag von 1955, der das Ende der Besatzungsmacht für die Bundesrepublik bedeutete, verpflichtete sich diese im Artikel 3 Abs. 1 „ihre Politik in Einklang mit den Prinzipien der Satzung der Vereinten Nationen“ zu halten. Inzwischen war die Bundesrepublik auch in allen Sonder- und Nebenorganisationen der VN vertreten. Das war bei der DDR nicht der Fall, sie hatte nicht einmal einen offiziellen Beobachterstatus.

Langsame Annäherung zweier Gesellschaftssysteme

Die beginnende Entspannungspolitik zwischen Ost- und West Mitte der sechziger Jahre und der Regierungswechsel zur sozial-liberalen Koalition 1969 öffnete schrittweise das Tor zum Beitritt zu  den UN für beide deutsche Staaten. Durch den Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 erhielten die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und der DDR einen neuen Status. In einem Zusatzprotokoll wurde vereinbart Anträge auf die Vollmitgliedschaft bei den UN zu stellen.  Die Bundesregierung machte das am 13. Juni 1973.

Während der 28. Generalversammlung am 18. September 1973 in New York wurden die DDR als 133 und die Bundesrepublik Deutschland als 134. Mitglied in die Weltorganisation aufgenommen. Die Aufnahme geschah durch Akklamation auf eine Resolution.

Diese lautete „Die Generalversammlung, nach Empfehlung des Sicherheitsrates vom 22. Juni 1973, die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland als Mitglieder der Vereinten Nationen aufzunehmen, nach getrennter Behandlung des Antrages der Deutschen Demokratischen Republik und des Antrages der Bundesrepublik Deutschland auf Mitgliedschaft, 1. beschließt, die Deutsche Demokratische Republik als Mitglied der Vereinten Nationen aufzunehmen; 2. beschließt, die Bundesrepublik Deutschland als Mitglied aufzunehmen.“

Neubeginn nach dem 3. Oktober 1990

Mit der Wiedervereinigung 1990 ging die 17-jährige Doppelmitgliedschaft zu Ende. Germany steht nun in der Aufstellung der 193 „United Nations Member States“ zwischen Georgia und Ghana.

Deutschland zählt in finanzieller Hinsicht zu den wichtigsten UN-Mitgliedern. Es steuert gegenwärtig 7,1 Prozent zum UN-Haushalt bei. Die USA (22 Prozent) und Japan (10,8 Prozent) zahlen höhere Pflichtbeiträge. Am obersten Ziel der UN-Charta, die Welt „von der Geißel des Krieges zu befreien“ wirkt Deutschland aktiv mit. Im Bereich der Friedenssicherung (Peacekeeping) ist Deutschland beteiligt. Von Januar 1995 bis Ende Februar leitete der deutsche Generalmajor a.D. Manfred Eisele als Beigeordneter das „Department Peace-Keeping-Operations“.

Zum ersten Einsatz von deutschen Sanitätssoldaten mit dem blauen Barett kam es 1992. Nach Unterzeichnung des Friedensvertrages in Kambodscha kam es zur größten „Blauhelm-Mission“ der UN. Die Bundeswehr stellte ein im Feldlazarett zur Versorgung der UN Soldaten zur Verfügung. Am 8. Juni 1992 nahm das „German-Hospital“ den Klinikbetrieb in Phnom Penh auf. Der letzte vom Deutschen Bundestag im Februar 2013 mandatierte Einsatz der Bundeswehr für die UN findet zur zeit in Mali statt. Das UN-Ausbildungszentrum in Hammelburg und das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) in Berlin sind Bestandteile weiterer wichtiger Hilfen für die UN.

Der Sicherheitsrat mit Veto-Recht

Erstmals wurde die Bundesrepublik als nicht ständiges Mitglied 1977/78 in den UN- Sicherheitsrat gewählt. Dieser Dreh- und Angelpunkt aller Entscheidungen besteht aus fünf ständigen und zehn nichtständigen Mitgliedern. Die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich sind ständige Mitglieder. Sie haben ein Vetorecht, d.h. ohne ihre Zustimmung können die UN keine Beschlüsse fassen. Die anderen zehn Mitglieder werden im Zweijahresturnus von der UN-Generalversammlung gewählt. Die immer wieder angegangene Reform des Sicherheitsrates, hierzu bedarf es der Stimmen der fünf Vetomächte und eine Zweidrittelmehrheit der Generalversammlung, ist bisher gescheitert. Deutschland u.a. Staaten streben eine neue Zusammensetzung des Sicherheitsrates und damit einen ständigen Sitz an. In der augenblicklichen Situation des Syrien-Konfliktes wird das aber bei der diesjährigen Generalversammlung sicher wieder kein Thema sein und wieder auf die lange Bank geschoben werden. Nicht ständiges Mitglied war Deutschland schon 1995/96, 2003/2004 und 2011/12.

Was soll erreicht werden?

Ersten soll die Repräsentativität verbessert werden, was nur durch eine Erhöhung der Mitgliederzahl und/oder einer Veränderung des geografischen Proporzes der Sicherheitsratsmitglieder möglich ist.

Zweitens soll die Legitimität gestärkt werden durch die Schaffung eines möglichst „demokratischen“ Entscheidungsfindungsmechanismus innerhalb des Rates.

Drittens soll die Effektivität erhöht werden, indem die Entscheidungsfindung erleichtert und die Chance auf Umsetzung der Beschlüsse erhöht werden soll.

Insgesamt kann wohl gesagt werden, dass die Bilanz Deutschlands in den 40 Jahren der Zugehörigkeit zu den  Vereinten Nationen positiv zu bewerten ist. 26 UN-Organisationen haben in Berlin, Bonn, Frankfurt und Hamburg, das den Seegerichtshof beherbergt, ihren Sitz. Das schließt nicht aus, dass die Organisation in vielen Krisen, wie dem stattfindenden Bürgerkrieg in Syrien, macht- und hilflos erscheint oder auch ist. Gerade deshalb wäre eine Reform dringend notwendig, um das Ziel einer friedlichen Welt zu erreichen.

 

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